Bandübernahmevertrag

Die Übernahme eines Masterbandes: Der Bandübernahmevertrag*

Als Bandübernahmevertrag wird ein Lizenzvertrag bezeichnet, durch den ein fertig produziertes Masterband von einem Label zur Veröffentlichung übernommen wird. Das Label lässt sich meist vollumfänglich Rechte zur Auswertung in jeder erdenklichen Art und Weise einräumen, verpflichtet sich in einem gewissen Umfang zur Erbringung von Promo- und Marketingmaßnahmen sowie zur Zahlung einer Umsatzbeteiligung und eines Vorschusses an den Lizenzgeber. In der Regel stehen auch bei diesem Vertragstyp dem Label Optionen auf weitere Produkte zu. Je nach Einzelfall und Ausgestaltung können Merchandisingrechte und Beteiligungen an Bookings o.ä. ebenfalls Vertragsgegenstand werden.

Der Lizenzgeber ist in diesem Fall entweder ein Produzent, der einen Künstler unter Vertrag (Künstlervertrag) und mit ihm auf eigene Kosten eine Produktion durchgeführt hat oder aber ein – meist bereits etwas erfolgreicherer – Künster, der die Produktion seiner Aufnahmen selbst finanziert hat.

In der „Rangliste“ der Vertragsarten zur Auswertung von Musikaufnahmen (Künstlervertrag – Bandübernahmevertrag – Vertriebsvertrag) nimmt der Bandübernahmevertrag bezogen auf die Souveränität des Lizenzgebers eine mittlere Stellung ein. Ist der Lizenzgeber beim Künstlervertrag der Künstler selbst, der u.U. relativ wenig Einfluss auf die Produktion, Songauswahl, Produzentenwahl und Veröffentlichungsparameter hat, übernimmt der Lizenzgeber bei einem Bandübernahmevertrag mehr Verantwortung. Er muss neben seinem Vertragsverhältnis zum Künstler die Produktion durchführen und finanzieren (regelmäßig durch die Vorauszahlung des Labels) und ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher Rechte der an den Aufnahmen Beteiligten (Künstler, Studiomusiker, ggf. Co-Produzenten) sowie zur Abrechnung von Umsatzbeteiligungen zumindest an den Künstler.

Sollten Sie ein Angebot für einen Bandübernahmevertrag erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Denn neben der Verhandlung eines optimalen Vertrages ist es wichtig, Ihre Position zwischen dem Label und den an der Produktion beteiligten Dritten (Künstler etc.) in Einklang zu bringen. Sie können dem Label nur solche Rechte  einräumen, die Ihnen selber auch zustehen! Je nach Größe und Aufwand der Produktion ist es wichtig, Sie nach allen Seiten rechtlich abzusichern und finanzielle Risiken auszuschließen („Lizenzfalle“), um im Erfolgsfall keinen Ansprüchen ausgesetzt zu sein, die das Erreichte zunichte machen könnten.

*Hinweis: Die obigen Ausführungen zum Bandübernahmevertrag können hier nur einen ersten grundsätzlichen Einblick geben, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. In der Praxis sind vielfache Ausgestaltungen üblich und möglich, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.

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