Musikanwalt

Mein Weg zum “Musikanwalt”

Eine übliche Ausbildung zum Musikanwalt – das Musikrecht ist ein spezieller Teil des Urheberrechts  – gibt es in der Form nicht. So habe ich nach Beendigung meines Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt “Medienrecht” an den Universitäten Bremen und Hamburg zunächst für ein Jahr in der Rechtsabteilung eines international tätigen Musik-Konzerns gearbeitet. Dort konnte ich die Grundlagen des Musikrechts, speziell aus der Perspektive eines Industrieunternehmens, kennenlernen.

Bevor ich im Jahre 2002 mein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht beginnen konnte sowie während des Referendariats, arbeitete ich als juristischer Mitarbeiter bei einer auf Musik- und Urheberrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. In dieser Position konnte ich besonders die Anliegen und Wünsche der Kreativen selbst erfahren, da diese zu einem Großteil den Mandantenstamm bildeten. Dort begann ich dann im Jahre 2004 als zugelassener Rechtsanwalt, bis ich mich im Jahre 2008 mit meiner eigenen Kanzlei selbständig machte.

Eine Expertise für den Musikanwalt ergibt sich nur aus jahrelanger Erfahrung, internen Kenntnissen der Musikbranche, die über das rein juristische Wissen hinausgehen und einem großen Verständnis für die Ambitionen der Beteiligten. Durch meine langjährige Tätigkeit als Berater beider Akteure, also den Verwerten und den Kreativen, verbunden mit meiner Kenntnis aus der eigenen Zeit als aktiver Musiker, stelle ich an mich selbst den Anspruch, meinen Mandanten nicht nur rechtlich als Musikanwalt, sondern darüber hinaus strategisch als ein Partner im Musikbusiness zur Verfügung zu stehen. In vielen Fällen lassen sich bereits durch direkte Kontakte in meinem eigenen Netzwerk bestehende Probleme unbürokratisch und schnell lösen – oder aber, sofern gewünscht und dem Sachverhalt angemessen, durch schnelle und ergebnisorientierte juristische Maßnahmen die Interessen der Mandanten durchsetzen.

Unabhängig von Ihrer eigenen Position innerhalb der Musikbranche – ob Newcomer, erfahrener Profi oder industrieller Auswerter – stehe ich Ihnen als Anwalt im Musikrecht und den angrenzenden Tätigkeitsfeldern beratend, unterstützend sowie strategisch planend zur Verfügung. Eine Zusammenarbeit wird in jedem Fall auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein und Ihren Interessen gerecht werden. Sprechen Sie mich an.