Urheberrecht

Der Schutz kreativer Leistungen: Das Urheberrecht

Wenn Sie als Komponist, Texter, Autor, Fotograf, bildender Künstler, Designer, Film- und Fernsehschaffender oder Schriftsteller tätig sind, werden für Sie das Urheberrecht und seine verwandten Rechtsgebiete wichtig sein. Ebenso, wenn Sie als Unternehmen die kreativen Leistungen Dritter auswerten und/oder in Anspruch nehmen wollen. Darüberhinaus können auch Unternehmen in den Schutzbereich des Urheberrechts fallen und z.B. eigene Leistungsschutzrechte in Anspruch nehmen, aus denen sich wiederum Ansprüche gegen Dritte herleiten und durchsetzen lassen.

Das Urheberrecht bietet in Deutschland nicht nur einen gesetzlichen Schutz der geschaffenen Werke, sondern bestimmt bereits für eine Vielzahl von möglichen Auswertungen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Oft ist eine abweichende vertragliche Absprache per Gesetz ausgeschlossen, um den Schutz des Urhebers und seines Urheberpersönlichkeitsrechtes zu gewährleisten.

Jeder der kreative Leistungen, die durch das Urheberrecht geschützt sind, erbringt oder auswerten möchte, sollte sich daher im Vorwege über mögliche rechtliche Konsequenzen informieren und einwandfreie Vertragsabsprachen zur Grundlage der Verwertung machen. In Streitfällen sind die Konsequenzen ansonsten vielfach weitreichend und teuer. Wussten Sie z.B., dass Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung haben? Oder dass sie verlangen können, als Urheber ihres Werkes – und in welcher Art und Weise – genannt zu werden?

Typische Beispiele für Fragestellungen, die das Urheberrecht in der Praxis aufwerfen kann:

  • Darf ich das fremde Werk ohne Zustimmung nutzen/verändern?
  • Wo liegt der Unterschied zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht?
  • Wie hoch ist eine angemessene Vergütung des Urhebers?
  • Ich habe eine Idee. Ist diese geschützt oder wie kann ich sie schützen?
  • Jemand verwertet mein Werk. Wie kann ich das verhindern?
  • Wie zitiere ich korrekt fremde Werke?
  • Was ist ein Plagiat und wie gehe ich dagegen vor?
  • Kann ich meine Rechte „verkaufen“?
  • Ich bin Miturheber eines Werkes. Welche Konsequenzen hat das?

Bei sämtlichen Angelegenheiten zum Thema Urheberrecht stehe ich Ihnen im Rahmen des Tätigkeitsschwerpunktes meiner Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

Wer sich über die Geschichte des Urheberrechts in Deutschland informieren möchte, findet hier eine übersichtliche Darstellung.

<< zurück zu Tätigkeitsfelder

weiter zu GEMA & Co. >>