MUSIK HAT RECHT

Nicht nur die Musik, auch die Fotografie, Schauspielkunst, Malerei und die Schriftstellerei haben natürlich ihr Recht: das Urheberrecht.

Anwalt für Urheberrecht / Anwalt für Musikrecht

 

Musikrecht Urheberrecht Künstlerexklusivvertrag Bandübernahmevertrag Verlagsvertrag Produzentenvertrag

Herzlich Willkommen auf der Webseite meiner Kanzlei. Mein Name ist Hauke von der Brelje, ich bin Rechtsanwalt. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Urheberrecht. Lizenzverträge zu entwerfen und/oder zu verhandeln ist mein tägliches Geschäft. Eng damit verbunden ist die wirtschaftliche Betrachtung eines künstlerischen Projektes. Daher unterstütze ich Sie neben der rein juristischen Betreuung ebenfalls in der strategischen und ökonomischen Ausrichtung Ihres kreativen Vorhabens, bei der oft branchenübliche Gewohnheiten zu beachten sind.
Aufgrund meiner persönlichen Interessen und meiner „musikalischen Vergangenheit“ habe ich mich – als Untergebiet des Urheberrechts – in erster Linie dem Musikrecht zugewandt. Seit vielen Jahren arbeite ich nun als Anwalt für Musikrecht in diesem speziellen Gebiet und kann Ihnen daher kompetent und zielführend bei allen Fragen, Problemen und Plänen zur Seite stehen. Informieren Sie sich über meine Tätigkeitsfelder.

Selbstverständlich bin ich auch in sämtlichen weiteren Rechtsgebieten behilflich. Für den Fall, dass Ihr Anliegen außerhalb meiner Arbeitsbereiche liegt, befinden sich in meinem Netzwerk zahlreiche Kollegen unterschiedlicher Spezialisierungen, mit denen ich Ihnen gemeinsam zur Seite stehe. Sprechen Sie mich an. Per E-Mail und Telefon können Sie mich erreichen.

Kreative

Sie sind als Musiker, Produzent, Komponist, Texter, Fotograf, Autor, Grafiker, Schauspieler oder in ähnlichen Bereichen künstlerisch tätig? Sie wollen Ihre geschaffenen Werke lizenzieren, verkaufen, schützen? Sie wissen nicht wie? Ich helfe Ihnen bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei unerlaubter Verwendung Ihrer Werke.

Auswerter

Sie betreiben ein Musiklabel, einen Verlag, eine Agentur oder eine Website? Sie möchten als Distributor, Produzent oder in sonstiger Art die Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke vornehmen? Verlassen Sie sich nicht auf fragwürdige Vorlagen aus dem Internet oder „selbst gebastelte“ Lizenzverträge. Ich erstelle Ihnen rechtssichere Verträge, übernehme auf Wunsch die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und berate Sie umfassend in allen Belangen der Auswertung.

Peripherie

Sie arbeiten im Umfeld künstlerischer Leistungen? Sie sind Manager, Promoter oder Veranstalter? Auch in diesem Fall stehe ich Ihnen zur Verfügung, damit Ihre Dienstleistungen vertraglich abgesichert und Ihre Ansprüche interessengerecht durchgesetzt werden können.

Kanzlei v. d. Brelje
Anwalt für Musikrecht