GEMA & Co.

Fragen zur Mitgliedschaft oder Abrechnung?
Welcher ist der richtige Tarif?
Was muss ich als Bearbeiter beachten?
Wie melde ich meinen Verlag an?

Hilfe zu allen Themen rund um die Verwertungsgesellschaften.

 

Die Verwertungsgesellschaften: GEMA & Co.

Nicht selten wird über die Existenz und die Arbeit der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL etc.) kontrovers diskutiert.

Wie auch immer man zu der Funktion und Arbeitsweise der GEMA steht, als professioneller Komponist/Texter und Auswerter muss man sich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen und die bestmöglichen Wege in einer Zusammenarbeit finden und kennen.

Die GEMA

Als Urheber können verschiedene Fragen rund um die GEMA auftauchen, die ich gerne mit Ihnen erörtere. Häugfige Themen sind dabei erfahrungegemäß:

  • Sie  wissen nicht, ob sich eine Mitgliedschaft in der GEMA lohnen kann.
  • Sie sind bereits Mitglied und zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnungen.
  • Sie sind Bearbeiter eines Werkes und brauchen Hilfe bei der Anmeldung der Bearbeitung.
  • Ihre Werk ist bei der GEMA falsch registriert und Sie streiten sich mit Ihren Miturhebern.
  • Sie sind Komponist für Film- und Fernsehen und möchten mehr über einen möglichen Rückruf Ihres Werkes bei der GEMA wissen.

Bei Musikverlagen, ob bereits bestehend oder in der Gründungsphase, ergeben sich ebenfalls immer wieder Problematiken, die einer Klärung bedürfen, wie z.B.:

  • Ablehnung des Aufnahmeantrages als Mitglied in der GEMA.
  • Diskussionen über die Frage, ob Großes Recht zur Anwendung kommt und damit eine Direktlizenzierung erfolgen kann.

Für den Fall, dass Sie Musiknutzer sind und Zahlungen an die GEMA zu leisten haben, stehe ich Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Tarif zur Seite und berate Sie umfassend zu möglichen Alternativen bei Ihrem Vorhaben.

Die GVL

Was die GEMA für die Urheber und Musikverlage ist, stellt die GVL für die ausübenden Künstler und Musiklabels dar: Eine Verwertungsgesellschaft, die für die wahrgenommenen Rechte ihrer Mitglieder die Vergütungen bei den Auswertern kassiert, um diese sodann wiederum an ihre Mitglieder auszuschütten. Auch Videoproduzenten und – teilweise – Veranstalter haben die Möglichkeit, über die GVL Rechte wahrnehmen zu lassen.

Ein besonderes Interesse haben Musiklabels an der GVL, da diese den so genannten LC (Label-Code) vergibt.

Kommen Sie auf mich zu, sofern Fragen und/oder Probleme im Zusammenhang mit der GVL auftauchen.

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