Musikrecht

Mein Spezialgebiet: Das Musikrecht

Das Musikrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, welches mit den alltäglichen Rechtsfragen wenig gemein hat. Es setzt sich zusammen aus einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und einer Menge von Branchenüblichkeiten, die oft den Kern der zu verhandelnden Verträge und Sachverhalte bestimmen. Insbesondere die wirtschaftlichen Faktoren nehmen im Musikrecht einen hohen Stellenwert ein, da es sich in vielen Fällen um langfristige und somit auch immer wieder um karriereentscheidende Absprachen handelt, die getroffen werden sollen. Dabei gilt es nicht selten, die unterschiedlichsten, meist zuwiderlaufenden Interessen der Beteiligten in einem Vertragswerk zu vereinen. Im Musikrecht ist es daher wichtig, die genauen tatsächlichen Abläufe – von der Komposition über die Produktion bis hin zur Veröffentlichung – zu kennen, um nachhaltige, faire und lohnenswerte Vereinbarungen erzielen zu können. Nach meiner Ansicht ist es als Anwalt im Musikrecht unumgänglich, neben der Kenntnis aller rechtlich relevanten Aspekte auch die praktische Arbeit von Musikern, Komponisten, Textern und Produzenten ebenso zu kennen, wie die Abläufe und Strukturen in enstprechenden Industrieunternehmen, wie z.B. Plattenfirmen, Musikverlagen und Booking-Agenturen.

Mit meiner inzwischen über fünfzehnjährigen Praxis als Jurist in der Musikbranche sowie einer noch darüber hinausgehenden Erfahrung als aktiver Musiker helfe ich Ihnen durch das scheinbare Chaos der Regelungen sämtlicher Verträge innerhalb des Musikrechts, wie z.B. Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Autorenvertrag, Produzentenvertrag, Vertriebsvertrag, Gastspielvertrag, Merchandisingvertrag, Booking-Vertrag, Sponsoring-, Testimonial- oder Werbevertrag, um nur einige zu nennen. Lassen Sie sich von mir die Vertragswerke erklären, verhandeln oder nach Ihren Wünschen formulieren. Da jedes kreative Projekt einzigartig ist, sollte sich dies auch in der zugrundeliegenden Vereinbarung spiegeln. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf „Musterverträge“ oder sonstige dubiose, meist vollkommen veraltete Vertragsvorlagen aus dem Internet, die Ihrem konkreten Anliegen niemals eine ausreichende rechtliche Basis bieten können. Wichtig ist bei derartigen Verträgen im Musikrecht stets eine individuelle Rechtsberatung.

Zu meinen Mandanten zählen Newcomer ebenso wie etablierte Echo-Preisträger, Komponisten, Texter, Musiker, Produzenten, Verleger, Manager, Booker, Veranstalter und Plattenlabels jeglichen Genres. Selbstverständlich arbeite ich dabei nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern stehe Ihnen auch für grenzüberschreitende Fragestellungen und Verhandlungen zur Verfügung.

Zu den häufigsten Verträgen innerhalb des Musikrechts habe ich unter den folgenden Links ein paar Erläuterungen zusammengetragen: Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Autorenvertrag, Produzentenvertrag.

Sollten Sie als Komponist und/oder Texter unabhängig von einem konkreten juristischen Anliegen ein Interesse an musikrechtlichem Wissen haben, empfehle ich Ihnen die Teilnahme an dem regelmäßig stattfindenden „Workshop für Komponisten & Texter“,  bei dem ich als Coach über das Teilgebiet „Recht“ informiere.

<< zurück zu Tätigkeitsfelder

weiter zu Urheberrecht >>