Honorar

Vorher wissen, was es kostet. Festpreise sind möglich bei:
– Vertragsangelegenheiten (Prüfung, Erstellung und/oder Verhandlung)
– Markenanmeldungen
– Durchsicht von Lizenzabrechnungen
– weiteren außergerichtlichen Tätigkeiten

 

Das Honorar für meine Tätigkeiten

Das Honorar für anwaltliche Dienstleistungen wird in der Regel nach dem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert ermittelt. Dieser führt dann gemäß einer tabellarischen Aufstellung zu einer Gebühr, die ein Anwalt in Rechnung stellen kann. Diese Methode bietet sich regelmäßig bei vielen gerichtlichen Verfahren an, bei denen ein Gegenstands- bzw. Streitwert gut ermittelbar oder zumindest im Laufe des Verfahrens feststellbar ist.

Sobald es jedoch um die Erstellung/Verhandlung von lizenzrechtlichen Verträgen geht, ist es vielfach schwerer, einen tatsächlichen Wert des Vertrages vorab zu erfassen. Daher bietet sich in solchen Fällen meist eine Berechnung nach Stunden oder die Vereinbarung eines einmaligen pauschalen Honorars an.

Gerade kreative Newcomer, die ihren ersten „Deal“ angeboten bekommen, scheuen aber oft den Gang zum spezialisierten Anwalt, weil sie glauben, dies lohne sich nicht. Meine Erfahrung jedoch zeigt, dass sich die anfängliche Investition in einen wirklich optimal ausgehandelten Vertrag später auszahlt. In der Regel werden langfristige Verträge zum Abschluss kommen, so dass jeder „Anfängerfehler“ noch nach Jahren ins Gewicht fällt. Bedenken Sie, dass der erste große Vertrag, der Ihnen z.B. als Musiker bei einer Plattenfirma angeboten wird, entscheidend für den weiteren Verlauf Ihrer Karriere sein kann; an diesem wichtigen Punkt sollten Sie keinen Fehler zulassen. Eine spätere Korrektur bereits abgeschlossener Verträge ist in den meisten Fällen nicht oder nur unter sehr schweren Bedingungen möglich.

Nur wenn der Song, der Interpret, die Produktion UND der Vertrag gut sind, kann darauf eine vielversprechende Karriere aufgebaut werden!

In jedem Fall wird die Frage nach dem Honorar im ersten kostenlosen Gespräch ausführlich erörtert, um somit eine kalkulierbare Grundlage für das weitere Vorgehen zu ermöglichen. Meist reicht es bereits aus, mir knapp den Sachverhalt und Ihre Wünsche zu schildern, damit ich Ihnen einen möglichen Preis nennen kann.

Gerne stehe ich auch für regelmäßige Tätigkeiten, z.B. im Rahmen eines Beratervertrages, für Sie oder Ihr Unternehmen zur Verfügung.